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BSG, 30.08.1984 - 2 RU 39/83 |
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- BSG, 26.04.1979 - 5 RKn 6/78
Auszug aus BSG, 30.08.1984 - 2 RU 39/83
lung des LSG am 19. Juni 1979 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessczialeerichts (BSG) vom 16. Januar 1979 (5 RKn 6/78): "1) Wir stellen keine Anträge, da wir den Rechtsstreit durch die Rücknahme der Berufung als beendet betrachten.verhalt zu entscheiden habe, der dem im Urteil des 5. Senats vom 16. Januar 1979 (aaO) gleiche.
Im zweiten Urteil vom 30. Juli 1981 hat der 8. Senat nicht mehr auf das Urteil des 5. Senats vom 16. Januar 1979 (aaO) Bezug genommen.
- BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60
Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung - …
Auszug aus BSG, 30.08.1984 - 2 RU 39/83
Da der Bescheid vom 26. Mai 1978 nach der Auffassung des erkennenden Senats nicht kraft Klage (BSGE 18, 231, 23") Gegenstand des beim LSG für das Land Nordrhein-Westfalen anhängigen Verfahrens (L 5 U MH/T8) geworden ist, konnte der Kläger daher gegen diesen Bescheid am 16. Mai 1979 beim SG Dortmund Klage erheben. - BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
Auszug aus BSG, 30.08.1984 - 2 RU 39/83
Dabei sind insbesondere solche Mängel zu berücksichtigen, die sich aus dem Fehlen der unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen ergeben, einerlei, ob der Mangel nur das Revisionsverfahren oder schon das Klage- und Berufungsverfahren betrifft (BSGE 2, 225, 226).